Wir möchten hier zunächst nur wichtige Quellen zusammentragen, die sich mit Ausschreibungen befassen:
Grenzen für die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung, EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2016 – 31.12.2017. Die Schwellenwerte sind jeweils für 2 Jahre gültig und werden entsprechend von der Europäischen Kommision regelmäßig bekannt gegeben. DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2170 DER KOMMISSION
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 97 Grundsätze der Vergabe | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen |
Vergabeverordnung (VgV) | Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge |
Sektorenverordnung | Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung |
VSVgV | Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit |
VOB/A | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A |
VOB/B | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen |
VOL/A | Vergabe- und Vertragordnung für Leistungen Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) |
VOL/B | Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) |
VOF | Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen - VOF - Ausgabe 2009 |
Bundeshaushaltsordnung (BHO) | Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1284), die zuletzt durch Artikel 8 Absatz 10 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist |
Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) | Seite 1 von 228 F:\USER\PRESSE\Internet\Arbeit\MF_VV-LHO.doc Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) In der Fassung der Neubekanntmachung vom 30. April 2001 (Nds. GVBl. S. 267), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (Nds. GVBl. S. 806) |
Grenzen für die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung, EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2016 – 31.12.2017. Die Schwellenwerte sind jeweils für 2 Jahre gültig und werden entsprechend von der Europäischen Kommision regelmäßig bekannt gegeben. DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2170 DER KOMMISSION
Auftragsart | Schwellenwerte ab dem 01.01.2016 |
Bauleistungen | 5.225.000 € |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 209.000 € |
Obere und oberste Bundesbehörden | 135.000 € |
Lieferungen Sektorenbereich | 418.000 € |
Dienstleistung im Sektorenbereich | 418.000 € |